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Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht 
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Registriert: Donnerstag 14. Januar 2010, 22:44
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Beitrag Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Wie sieht es aus bei Vorkriegstraktoren (zb. Normag NG 22) etwa BJ 39 aus.
Was brauche ich um TÜV zu bekommen?
Ich wollte eine Zweikreis-Blinklichtanlage mit blinkendem Bremslicht verwirklichen. Ist sowas erlaubt da ja das Blinklicht ja dann rot ist?
Brauche ich dann einen Kontrollleuchte für das Blinken?
Ich habe da was von einer 20kmh Regel gelesen, wo man kein Bremslicht braucht wenn er nicht schneller fährt
Bloß mir ist das ohne Bremslicht doch zu unsicher. :oops:
Wie sieht das mit den Frontscheinwerfern aus?
Braucht man Fernlicht?, bei mir am MIAG ist nur Abblend- und Standlicht dran

Würde mich über ein paar Fachkundige Antworten freuen :D


Mittwoch 20. Januar 2010, 21:44
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo Hawk,

das Alter ist dem TÜV egal :lol:
Vorschrift ist Vorschrift :roll:

Du brauchst kein Fernlicht und kein Bremslicht.
Wenn du eine Zweikreis-Blink-Bremslicht-Kombination anbauen willst kannst du das machen - eine Kontrolllampe für den Blinker brauchst du in jedem Fall (hat bei mir noch nie einer nach geschaut - die sind immer sooo fasziniert :lol: )
Vor allem brauchst du eine Warnblinkanlage :!:
Vorgeschrieben ist auch ein Warndreieck und ein Verbandkasten (die Halterungen muss ich mir auch noch basteln :o )

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Uli

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Mittwoch 20. Januar 2010, 22:41
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Registriert: Donnerstag 14. Januar 2010, 22:44
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Da brauch ich also noch ein gutes Versteck fürs Warndreieck und Verbandskasten.
Denn so soffen sehen , sollte man es nicht :roll:
Hinten sollen einfach 2 kleine runde rote Leuchten die halt alles drin haben und fertig.
Ich mag keine 2 Kammerleuchten, sehen so neumodisch aus :oops:
Sag mal Katzenaugen müssen doch auch nach hinten dran sein oder? :roll:
Jedenfalls bei mir am Touran ist es so, da in den Rücklichtern keine Drin sind


Mittwoch 20. Januar 2010, 23:08
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo Hawk,

folgendes habe ich aus einem anderen Forum übernommen:

Dazu findest du alles in der StVZO.

Zu Bremsleuchten im § 53 und zu den Blinkleuchten im § 54.

Wichtig für dich sind jedoch die Übergangsbestimmungen in § 72.

I. Zunächst einmal brauchst du kein Bremslicht, wenn dein Fahrzeug nicht schneller als 25 km/h fährt und vor dem 1. Januar 1988 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

(siehe § 72 Übergangsbestimmung zu § 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.)

II. Du kannst auch kombinierte Brems- und Blinkerleuchten verwenden, wenn dein Fahrzeug vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen ist.

(siehe Übergangsbestimmungen zu § 53 Abs. 2 (Farbe des Bremslichts)
An Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sind
1. Bremsleuchten für gelbes Licht und
2. Bremsleuchten, die mit Blinkleuchten in einem Gerät vereinigt sind, und bei denen bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten einer Blinkleuchte nur eine der beiden Bremsleuchten brennt oder bei gleichzeitigem Bremsen und Einschalten des Warnblinklichts das Warnblinklicht die Funktion des Bremslichtes übernimmt, weiterhin zulässig.)

III. Zudem darfst du auch rotes Blinklicht verwenden.
Siehe Übergangsbestimmung zu §54 Abs. 3 (Blinkleuchten für rotes Licht)
Statt der in § 54 Abs. 3 aufgeführten Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. Januar 1970 in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Blinkleuchten für rotes Licht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe b in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren.

und nun von mir zum Thema Fernlicht:

Du wirst an deinem Zündschlüsselschalter überhaupt keine Möglichkeit haben Fernlicht zu schalten. Nur wenn der Trecker dafür vorgesehen ist (Zündschlüsselschalter, Kontrollleuchte und Glühlampen für Fernlicht in deinen Scheinwerfern) muss es auch funktionieren. Aber mach Dich nicht verrückt. Wenn Du beim TÜV-Termin den Schlüssel nicht auf Fernlicht schaltest und dem Onkel im grauen Kittel sagst "Das hab ich nicht" ist es auch i. O. Die wenigsten Trecker aus dieser Zeit hatten Fernlicht und die Prüfer die das noch gewusst hätten, naja - - - - Gott hab sie seelig - - - -

Rückstrahler musst Du mindestens zwei haben, wobei die Form egal ist. Nur dreieckig dürfen sie nicht sein, weil die den Anhängern vorbehalten sind.

Dann wünsche ich dir viel Glück beim TÜV!!

Und denk dran, die TÜV-Leute sind auch nur Menschen!!!

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Mittwoch 20. Januar 2010, 23:13
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo ich habe beim Dekra nachgefragt man braucht keinen Verbandskasten dafür fehlt ja auch der Platz.
Ich hatte auch mal einen Trecker mit auf jeder Seite nur einem Blinklicht solange man das von forne und hinten sieht reicht das aus . Es würde auch mit 2 Winkern gehen die müßen aber blinken .

Falls ein Verdeck forhanden ist muß auch ein funktionierender Scheibenwischer angebaut sein.
Das mit dem Fernlicht würd der bei Tag kaum merken :lol:


Donnerstag 21. Januar 2010, 00:39
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo Manuel,

da hat dir der von der Dekra leider nur die halbe Wahrheit erzählt.
Der Verbandkasten entfällt (sinnloserweise) nur bei Landwirtschaftlicher nutzung mit grüner Nummer, in allen anderen Fällen muss er an Bord sein (besser so!!).

zum Fernlicht: der Unterschied ist auch Tags Problemlos zu erkennen, man mus nur von Vorne in den Scheinwerfer sehen. Bei Fernlicht leuchtet der ganze Scheinwerfer, bei Abblendlicht nur die obere hälfte.

MfG Thorsten

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Sonntag 24. Januar 2010, 16:59
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo Thorsten
Ich habe meinen Güldner auf Schwarzes Nummernschild Angemeldet und der TÜV hat mir den so Abgenommen und er hat mir auch Gesagt das ich nur das Warndreieck und keinen Verbandskasten brauche.
Gruß Wolfgang


Sonntag 24. Januar 2010, 17:18
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo!

Wir haben immer nur Grünenummernschilder,aber man kann ja sollange den Verbandskasten vom Auto mit nehmen.
Das mit dem Fernlicht da meinte ich die Glühlampe mit den beiden Glühfäden ,da ist bei mir zumindest keine Abgrenzung. :roll: Man sieht nur im dunkeln das es ein par Meter weiter leuchtet.Dazu gehört natürlich eine blaue Kontrolleuchte.
Der Dekra oder TÜV Sachverständige ,haben da sicher offt wissenslücken ,wenn man den Amtliche Unterlagen vorlegt das man etwas nicht braucht überlegt der sich das vieleicht nochmal,oder man sollte doch woanders hingehen die Konkurenz wird bei denen ja auch immer stärker.

Grüße Manuel


Sonntag 24. Januar 2010, 17:50
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo zusammen,

hier könnt ihr genau alles raussuchen:

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Warndreieck + Verbandkasten sind demnach Pflicht

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Sonntag 24. Januar 2010, 19:05
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Beitrag Re: Rück- ,Brems-, Blink-, und Frontlicht
Hallo

habs mal für euch rauskopiert

§ 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen.

(1) Kraftomnibusse

...

(3) In anderen als den in Absatz 1 genannten Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164, Ausgabe Januar 1998 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt.

d.h. wenn der Schlepper keinem landw. Betrieb angehört braucht er einen Verbandkasten.

zum Licht:
Die unterschiede sind eben genau dann sichtbar, wenn wie ja bei Oldies allgemein gängig Fern- und Abblendlicht in einem Scheinwerfer mit einer zweifädigen Glühlampe sind. Dabei ist egal ob es ein Bilux oder Halogenscheinwerfer ist. Hock dich wirklich mal vor deinen Schlepper und schau bei eingeschaltetem Licht direkt in einen Scheinwerfer und lass eine Hilfsperson zwischen Abblend und Fernlicht umschalten, dabei wirst du deutlich sehen dass die untere Hälfte des Scheinwerfers beim Umschalten auf Abblendlicht Dunkler wird.

Als ich das Letzte mal mit unserem Schlüter bei der HU war hat der Prüfer genau das Kontrolliert

MfG Thorsten

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Sonntag 24. Januar 2010, 20:30
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