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Kontrollampen NG 20 Bj 1952 https://normag-forum.de/viewtopic.php?f=12&t=3811 |
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Autor: | Rielingshausen [ Freitag 27. Oktober 2017, 11:05 ] |
Betreff des Beitrags: | Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Hallo. Betrift NORMAG NG 20, Bj 1952 Brauche trotz der Betriebsanleitung die ich inzwischen von Uli bekommen habe ( Vielen Dank noch mal) eure Hilfe. An dem Armaturenbrett ganz links befinden sich 3 Kontrollampen übereinander. Die oberste leuchtet wenn ich die Zündung anmache. Alles Ok. Die mittlere und die unterste leuchten gar nicht. Jetzt die Frage: Welche funktionen haben die unteren 2 Leuchten und welche Farben haben sie. ![]() Vielen Dank im voraus Gruß Klaus |
Autor: | Normag NG15 [ Freitag 27. Oktober 2017, 18:18 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Hallo Klaus, kann man im entferntesten noch ein Glasfarbe erkennen? Foto wäre evtl. hilfreich. Solltest du für Blinker keine Kontrollleuchte haben, könnten sie vielleicht dafür sein. Kannst du an den angeschlossenen Kabeln irgendeine Zuordnung feststellen? |
Autor: | BM 15 B [ Sonntag 29. Oktober 2017, 19:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Hallo Klaus! Ich denke auch und stimme Normag NG15 zu, dass die beiden besagten Leuchten für die Blinkerkontrolle zuständig sind. Wahrscheinlich ist die obere für das Fahrzeug und die untere für den angeschlossenen Anhänger. Zumal sich der Blinker Ein- und Umschalter auf dem Foto im Armaturenbrett befindet. Bei meinem NG 16 befinden sich Blinker Umschalter und Kontrollleuchten in einem separaten Gehäuse an der Lenksäule. |
Autor: | Normag-Uli [ Montag 30. Oktober 2017, 00:48 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Ich denke mal, die sind für den ersten und zweiten Anhänger. Die Kontroll-Lampe für den Blinker ist im Schalter ![]() |
Autor: | Rielingshausen [ Montag 30. Oktober 2017, 11:32 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Hallo. Jetzt habt ihr mir schon weitergeholfen. ![]() Danke nochmal Gruß Klaus Ich habe übrigens noch andere Traktoren. IHC Farmall DED 3, Bj 1954, 20 PS IHC 624, Bj 1969, 58 PS IHC 1046 AS, Bj 1974, 100 PS mit Frontlader und mein derzeit ältester Kauf NORMAG NG 20, Bj 1952, 20 PS, BM 20 B |
Autor: | countryman [ Dienstag 31. Oktober 2017, 11:42 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
ich vermute stark dass die Blinkanlage bei vielen Traktoren dieser Jahrgänge nachgerüstet wurde und daher immer unterschiedlich aussieht. |
Autor: | BM 15 B [ Dienstag 31. Oktober 2017, 13:02 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
Deine Vermutung entspricht der Wirklichkeit. In meinem Besitz befindet sich noch das originale Normag Verkaufsprospekt von meinem Faktor 1 aus 1951. Außer der Beleuchtung (Scheinwerfer nach vorn, Rücklichter nach hinten) ist dort nichts zu sehen. Richtungswechsel wurden damals mit der Hand angezeigt. Auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen mussten alle Neufahrzeuge erst ab 1956 mit einer Blinkanlage ausgerüstet sein bzw. Ältere mit einer Übergangsfrist bis 1963 nachgerüstet werden. Und dann hats jeder Nachrüster so gemacht wie er es für richtig hielt bzw. die Teile dazu hatte. Daher auch die Unterschiede. Ab 1973 war dann auch ältere Fahrzeuge eine Warnblinkanlage vorgeschrieben. |
Autor: | countryman [ Dienstag 31. Oktober 2017, 19:44 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
mein K18a hat einen sehr original aussehenden Bremslichtschalter, der offenbar abgekniffen wurde um die bereits vorhandenen Bremslichter als hintere Blinker zu nutzen... zu einer Zweikreisschaltung hats offenbar nicht gereicht ![]() |
Autor: | Normag-Uli [ Dienstag 31. Oktober 2017, 20:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Kontrollampen NG 20 Bj 1952 |
BM 15 B hat geschrieben: Deine Vermutung entspricht der Wirklichkeit. In meinem Besitz befindet sich noch das originale Normag Verkaufsprospekt von meinem Faktor 1 aus 1951. Außer der Beleuchtung (Scheinwerfer nach vorn, Rücklichter nach hinten) ist dort nichts zu sehen. Richtungswechsel wurden damals mit der Hand angezeigt. Auf Grund geänderter gesetzlicher Bestimmungen mussten alle Neufahrzeuge erst ab 1956 mit einer Blinkanlage ausgerüstet sein bzw. Ältere mit einer Übergangsfrist bis 1963 nachgerüstet werden. Und dann hats jeder Nachrüster so gemacht wie er es für richtig hielt bzw. die Teile dazu hatte. Daher auch die Unterschiede. Ab 1973 war dann auch ältere Fahrzeuge eine Warnblinkanlage vorgeschrieben. Genau genommen benötigen die Traktoren dieser Zeit auch heute noch keinen Blinker, eine Nachrüstung ist nur für Fahrzeuge über 20 oder 25 km/h (genaue Grenze hab ich gerade nicht präsent ![]() Eine Warnblinkanlage musste jedoch in der Tat Anfang der 1970er nachgerüstet werden - Blinker jedoch nicht |
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