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Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 https://normag-forum.de/viewtopic.php?f=37&t=4208 |
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Autor: | DR350 [ Donnerstag 10. März 2022, 10:27 ] |
Betreff des Beitrags: | Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Hallo zusammen, mich würde mal interessieren was ihr bei euren Normags in den Papieren jeweils für Achslasten, Leergewicht und zulässiges Gesamtgewicht stehen habt. Uli hatte ja in der Galerie schon mal Bilder von einem alten Brief eingestellt. In diesem Brief stehen 1550 kg als zul. Ggw. drin und 600 bzw. 950 kg für die Achslasten. Irgendwie habe ich im Kopf, dass bei meinem NG 16 als zul. Ggw. 1450 kg auf dem Typenschild steht. In der nachfolgend verlinkten Ebay Kleinanzeige steht jetzt ein F16, der ja zu 99% identisch mit dem NG16 sein sollte (korrigiert mich wenn ich da falsch liege), mit 1600 kg zul. Ggw. und 600 bzw. 1000 kg zul. Achslast. https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 3-276-2596 Der Grund warum ich diese Diskussion anstoße ist der, dass ich eine der beiden Hydrauliken von Uli gekauft habe. Wenn ich jetzt von den Typenschilddaten die ich im Kopf habe ausgehe (1160kg Leergewicht und 1450kg zul. Ggw.) habe ich ja "nur" 290kg mögliche Zuladung. Geht man jetzt davon aus, dass die Hydraulik etwas schwerer als die feste Ackerschiene ist und das man vielleicht eines Tages noch nen Mähbalken dranbaut, dann bleibt da ja nicht mehr viel über. Zieht man von den 290 kg 50 kg für die Hydraulik, 50 kg für den Mähbalken und 80 kg für den Fahrer ab, dann blieben ja nur noch 110 kg über, die ich an die Dreipunktaufnahme anhängen darf. Wenn man dann vielleicht noch mit Beifahrer unterwegs ist... ich denke ihr wisst worauf ich hinaus will... Deswegen würde mich interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, eine höhere Achslast und ein höheres zulässiges Gesamtgewicht eintragen zu lassen bzw. ob die wenigen Normags die mit Hydraulik vom Werk kamen direkt höhere Werte in den Papieren stehen hatten. Soo, genug geschrieben.. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion VG Christoph |
Autor: | DR350 [ Donnerstag 10. März 2022, 10:30 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Ansich hat doch der NG 20 die gleichen Achsen oder? Der dürfte doch wahrscheinlich ein paar kg mehr eingetragen haben oder? |
Autor: | Normag-Uli [ Donnerstag 10. März 2022, 18:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Hallo Christoph, dieser angebotene "F16" ist ein klassischer Patchwork-Traktor. Laut Fahrgestell-Nr. ist es ein NG20b. Das Getriebe ist offenbar mal mit einem 1-Zylinder-Motor zusammengeschraubt worden und da der TÜV-Prüfer nichts besseres wusste, hat er einen F16 draus gemacht Der F16 ist im Übrigen auch nicht zu 99% identisch mit dem NG16. Er hat den BM15C-Motor und statt der Schneckenwelle/Schneckenwellenrad eine "normale" Welle mit Tellerrad als Verbindung vom Getriebe zum Differential. Der von mir eingescannte Kfz-Brief stammt zwar von einem NG16, allerdings von einem der ersten, bei dessen Herstellung die ABE noch nicht erteilt war, weswegen man kurzerhand die Typschlüssel- und ABE-Nr. vom NG15 verwendet hat und ihn statt als "NG16" als "Faktor" bezeichnnet hat, obwohl "Faktor" nie eine Typenbezeichnung war, sondern lediglich eine Verkaufsbezeichnung - so wie heutzutage "Golf", "Polo", "Astra" etc. über alle Typen hinweg. Das löst aber nicht dein Problem Bei einem meiner NG16 wurde mal eine Seilwinde nachgerüstet (ist leider nicht mehr dran ) im Zuge dieses Umbaus hat man einfach das Leergewicht und zul. Gesamtgewicht erhöht und sowohl im Brief eingetragen, als auch auf dem Typenschild "umgestempelt" Die Angaben über die unterschiedlichen Gewichte bei unterschiedlicher Werksausrüstung müssten eigentlich in der ABE angegeben sein, welche mir aber nicht vorliegt, aber vom amtl. anerkannten Sachverständigen beim KBA angefordert werden können. Aus diesem Grunde versuche ich ja die entsprechenden ABE-Nummern zu ermitteln. viewtopic.php?f=54&t=3993 NG16 demnach TSN 204 und ABE-Nr. 714 - Bundesminister für Verkehr - 09.05.1951 |
Autor: | masterpiece [ Freitag 11. März 2022, 09:24 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Bei einem Blick in die Datenbank kannst du Regelmäßigkeiten feststellen: normag-forum.de/showdatabase.php Die meisten hatten 1160kg leer und 1450kg gesamt eingetragen. Mit wenigen Ausnahmen (wie Uli schon schreibt vermutlich Seilwinde, Kraftheber etc.) Ab 1953 scheinbar ging das Leergewicht sogar hoch, das Gesamtgewicht jedoch nicht, was es ja noch schwieriger macht. Im Übrigen ein problematisches Thema welches wohl zu der Zeit viele Hersteller hatten. Ich habe dazu mal einen Bericht gelesen, das Problem gibt es wohl auch bei Deutz, Hanomag und so weiter. Am schlimmsten ist es wohl bei den Geräteträgern von Lanz, Eicher usw. Die haben auch nur höchstens 500kg Zuladung oder so, sollst aber an vier Anbauräumen etwas anbauen Und dann hatten die erst auch nur 12 PS |
Autor: | DR350 [ Freitag 11. März 2022, 10:29 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Ah ok, dass mit dem "Patchwork-Traktor" war mir nicht aufgefallen. Bezüglich der 99% habe ich vielleicht etwas übertrieben aber auch der BM15C ist doch abgesehen von der Bohrung+Laufbuchse und dem Einspritzdruck(?) fast identisch oder? Das mit der Welle war mir hingegen neu. Wieder was gelernt. Aber halten wir uns nicht mit Feinheiten auf.. Im Grunde genommen sind doch F16, NG 16, NG 16C, NG 20, NG 20b und F22 sehr ähnlich und was die Achsen angeht sogar identisch oder sehe ich das falsch? Und wie verhält sich das mit dem F16B? Also sollte es doch möglich sein, dass man sich einfach die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht der Zweizylindermodelle eintragen lässt oder? @Masterpiece danke für den Tipp mit der Datenbank, da war ich noch nicht drauf gekommen. In der Datenbank steht ein F16B mit 1800 kg zul. Ggw. Wenn ich davon eine Briefkopie bekommen würde, wäre mein Problem ja schon fast gelöst Ja, damals hat das vermutlich einfach keinen interessiert. Solange alles gut ging hat keiner weiter nachgefragt.. ist heute wahrscheinlich auch noch so aber wenn dann doch mal was passiert... Hat denn grundsätzlich jemand Erfahrungen damit was die "Normag Hydraulik" überhaupt hebt? Packt die Hinterachse das was die Hydraulik heben kann ohne größere Probleme oder muss man da vorsichtig sein was man anhebt? |
Autor: | Normag-Uli [ Freitag 11. März 2022, 16:51 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Normag-Uli hat geschrieben: ...Bei einem meiner NG16 wurde mal eine Seilwinde nachgerüstet (ist leider nicht mehr dran ) im Zuge dieses Umbaus hat man einfach das Leergewicht und zul. Gesamtgewicht erhöht und sowohl im Brief eingetragen, als auch auf dem Typenschild "umgestempelt"... Ich muss mich korrigieren Es war kein NG16, sondern ein NG20 DR350 hat geschrieben: Im Grunde genommen sind doch F16, NG 16, NG 16C, NG 20, NG 20b und F22 sehr ähnlich und was die Achsen angeht sogar identisch oder sehe ich das falsch? Und wie verhält sich das mit dem F16B? Also sollte es doch möglich sein, dass man sich einfach die Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht der Zweizylindermodelle eintragen lässt oder? Die Achsen von NG16 (BM15A), NG16C (BM15C), NG20 (BM24B und BM24A) und NG20b (BM24A und BM24b1) sind identisch - "Schneckenwelle" (von einigen minimalen konstruktiven Änderungen über die Baujahre abgesehen) Gleiches gilt für F12b (L114-12A), F16 (BM15C), F16b (L114-16A) und F22 (BM24b1) - "Tellerrad" |
Autor: | DR350 [ Freitag 11. März 2022, 19:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Achslasten / Zulässiges Gesamtgewicht NG 16 |
Zitat: Ich muss mich korrigieren Es war kein NG16, sondern ein NG20 Schade, wäre ja auch zu einfach gewesen.. Vielleicht findet sich ja noch jemand der einen NG 16 mit höherer Achslast und höherem Ggw. hat. Ansonsten würde ich es dann, wenn es soweit ist, mit dem Schein von deinem NG 20 versuchen, falls du bereit wärst mir Bilder zukommen zu lassen. Zitat: Die Achsen von NG16 (BM15A), NG16C (BM15C), NG20 (BM24B und BM24A) und NG20b (BM24A und BM24b1) sind identisch - "Schneckenwelle" (von einigen minimalen konstruktiven Änderungen über die Baujahre abgesehen) Dann sollte es ja eventuell möglich sein sich zumindest die Achslast und das Ggw. von einem NG20 eintragen zu lassen. Hat jemand eine kluge Idee wie man einen TÜV Prüfer davon überzeugt, dass die Achsen hinsichtlich der möglichen Traglast gleich sind? Laut ETL sind die ET-Nummern bis auf ein "Ao" bzw. "Bo" identisch aber ob das dem Prüfer reicht... |
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