Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Wenn in deinem alten Brief etwas eingetragen ist, muss das auch so übernommen werden, schließlich hat der Traktor eine gültige ABE.
Dass das nicht übertragen wurde ist ein Fehler der Zulassungsstelle und muss kostenfrei korrigiert werden
So ein Blödsinn wenn man sich nicht auskennt sollte man lieber nichts schreiben.
In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen nur noch Standartwerte drinnen. Bei der Polizei TÜV und weiteren Behörden ist die Zeit auch nicht stehen geblieben. Bei Bedarf werden die Daten online erfragt. Hat für uns den schönen Vorteil das auch zB Radgrößen gefahren werden dürfen die nicht in den alten Papieren stehen aber in der algemeinen ABE. Das bezieht sich nicht auf Einzelabnahmen oder Sondereintragungen. Diese werden immer noch gesondert aufgeschrieben.
Liebe Grüße
Alexander