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Üvchen
Registriert: Samstag 18. September 2010, 23:00 Beiträge: 321 Wohnort: 45147 Essen
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo zusammen, ich gebe jetzt auch mal meinen "Senpf" dazu  . Der TüV-Prüfer hat nur noch mit dem Kopf geschüttelt, als er gelesen hat, das mein MIAG 12 Tonnen  Zuglast eingtragen bekommt. Dem konnte ich nur zustimmen  Ich weiß wie gefährlich das Leben auf dem Lande ist! Im Alter von 6 Jahren mußt ich mit einem Hanomag mit zwei Hängern (Auslage drauf 4 Meter breit und min. 5 Meter hoch) fahren und habe das Ganze im Misthaufen "geparkt"  Grund  , Du kriegst das einfach nicht zu Bremsen  . Also, erst eimal ausprobieren, ca. T einschätzen, am besten auf gerader Strecke, voll in die Eisen treten, Messen, wieviel Meter Du brauchst. Ggf. probierst Du das auch an einer Steigung. Das sagst Du dann dem freundichem TüV-Mann. Da hast Du erst einmal deinen ersten "Schweiß" im Gesicht gehabt und weißt wie dein Schlepper in so einer Situation reagiert  . 3PS pro Tonne ist schon für damalige Werte OK, aber besser Du nimmst dir persönliche Werte und stimmst die ab bevor noch ein unglück passiert. Nichts für ungut! Mit freundlichem Gruß Uwe P.S.: Ich fahre mit dem MIAG nur 2,5 T, so im einvernehmen Eingetragen. 0,5 T davon ungebremst, ansonsten habe ich einen Bremser auf dem Hänger eingetragen 
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Sonntag 21. Oktober 2012, 01:33 |
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Frank
Moderator
Registriert: Dienstag 15. Juli 2008, 22:36 Beiträge: 399 Wohnort: 79367 Weisweil
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo! Normag-Uli hat geschrieben: Die Werte aus dem Originalbrief des NG16 scheinen mir aber etwas niedrig 110 kg auf der Straße und 650 kg auf dem Acker Das hieße ja, man kann da gerade mal ne größere Schubkarre mit ziehen  Achtung! Der Teufel steckt im Detail! Hier geht es nicht um die maximale Anhängelast sondern um die größte Zugkraft, d.h. die Kraft, mit der der Schlepper den Anhänger (der evtl. 2 t wiegt) zieht. Gruß Frank 
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Sonntag 21. Oktober 2012, 13:30 |
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daschunkosappa
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 00:25 Beiträge: 49 Wohnort: 79780 Stühlingen
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo zusammen Ich habe nun auch mal ne Frage zur Anhängelast. Ich besitze einen Normag NG 16 und habe jetzt einen Einachsanhänger erworben mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1850Kg. Der Anhänger besitzt nur eine Handbremse die ich vom Sitz aus bedienen kann. Gilt der anhänger nun auch als gebremst? Für Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus. Ansonsten wünsche ich allen Normaglern schöne Weihnachten und einen guten Start ins Jahr 2013
_________________ Grüße aus dem Südschwarzwald
daschunkosappa
Normag NG 16 Bj 1952
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Montag 24. Dezember 2012, 14:20 |
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Normag-Uli
Moderator
Registriert: Sonntag 24. Februar 2008, 22:44 Beiträge: 4229 Wohnort: 41812 Erkelenz
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
daschunkosappa hat geschrieben: Hallo zusammen Ich habe nun auch mal ne Frage zur Anhängelast. Ich besitze einen Normag NG 16 und habe jetzt einen Einachsanhänger erworben mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1850Kg. Der Anhänger besitzt nur eine Handbremse die ich vom Sitz aus bedienen kann. Gilt der anhänger nun auch als gebremst? Hallo Daniel, das wage ich mal zu bezweifeln - aber dazu solltest du mal ein Gespräch mit dem zuständigen TÜV-Prüfer suchen - die Lösung mit dem "Bremser" bei Uwe lässt doch hoffen. Ein gebremster Anhänger ist eigentlich einer, der selbstständig bremst, entweder durch eine mechanische Auflaufbremse oder durch eine druckluftbetriebene Bremse. Aber wie gesagt: der "Bremser" ist eigentlich auch nicht zulässig, da das Transportieren oder Mitfahren von Personen auf Anhängern nicht (mehr) zulässig ist - Ausnahmen: "Transport von Erntehelfern in der Landwirtschaft" oder "bei Brauchtumsveranstaltungen", hier aber auch nur während der Veranstaltung und weder auf dem Wege dorthin noch von dort weg.
_________________ Stets ölige Schrauber-Grüße 
Uli
Immer eine handbreit Diesel im Tank 
Normag NG15 + NG16 + NG20 + NG20b + NG23K Allgaier A16 Hela D112 + D12S Güldner AF20 Suzuki GS550T
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Montag 24. Dezember 2012, 21:37 |
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Frank
Moderator
Registriert: Dienstag 15. Juli 2008, 22:36 Beiträge: 399 Wohnort: 79367 Weisweil
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo daschunkosappa! Wird denn im Kfz-Schein deines NG 16 überhaupt nach zulässiger Anhängelast mit gebremstem und ungebremstem Anhänger unterschieden? Ich kann grad nicht in meinem Schein vom K12 nachsehen, aber ich kann mich nicht erinnern, dass in diesen Feldern überhaupt was eingetragen ist. Gruß Frank 
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Dienstag 25. Dezember 2012, 00:24 |
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daschunkosappa
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 00:25 Beiträge: 49 Wohnort: 79780 Stühlingen
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Vielen Dank Euch zwei für die Antworten. Also in meinem alten Kraftfahrzeugbrief steht unter Bemerkungen: 1 Stempel (blau) Zulässige Anhängelast: Bei Anhängern mit Bremse 11000Kg auf ebener, trockener, fester Straße unter der Vorraussetzung das der Anhänger die zu sch.............sung erforderliche Bremskraft selbst aufbringt (§41/10 StVZO). Bei Einachsanhängern ohne Bremse 600Kg bei Land und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen 1150 Kg In der deuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Steht gornix. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ) Steht unter 0.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kg nixunter 0.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kg auch nixGrundsätzlich lässt sich aus dem alten Brief die Antwort eigentlich erlesen ich nur immer die neuen Papiere angeschaut. Meint Ihr das ich den auf auflaufgebremst umbauen soll? Das schöne Ding ist Bj 69 und sieht echt noch Top aus und kann ihn auch sofort einsetzen. Doch nun bin ich einbischen unsicher geworden. Vielen Dank für die Infos. Gruß Daniel Wenn ich das mal schaffe, mit der Digicam vom Bruder, werde ich endlich mal Bilder von meinem Fuhrpark einstellen. 
_________________ Grüße aus dem Südschwarzwald
daschunkosappa
Normag NG 16 Bj 1952
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Dienstag 25. Dezember 2012, 12:19 |
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Normag-Uli
Moderator
Registriert: Sonntag 24. Februar 2008, 22:44 Beiträge: 4229 Wohnort: 41812 Erkelenz
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo Daniel, bevor du den Anhänger umbaust, solltest du mal mit dem TÜV sprechen wie die Sache aussieht und was du ggfs. beachten musst, wenn du den Anhänger umbaust - den musst du schließlich auch abnehmen lassen und zulassen 
_________________ Stets ölige Schrauber-Grüße 
Uli
Immer eine handbreit Diesel im Tank 
Normag NG15 + NG16 + NG20 + NG20b + NG23K Allgaier A16 Hela D112 + D12S Güldner AF20 Suzuki GS550T
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Dienstag 25. Dezember 2012, 14:47 |
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daschunkosappa
Registriert: Donnerstag 23. Juli 2009, 00:25 Beiträge: 49 Wohnort: 79780 Stühlingen
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
Hallo Uli genau so werde ich vorgehen und dann berichten. Gruß Daniel
_________________ Grüße aus dem Südschwarzwald
daschunkosappa
Normag NG 16 Bj 1952
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Dienstag 25. Dezember 2012, 14:52 |
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countryman
Registriert: Sonntag 29. März 2009, 18:20 Beiträge: 180 Wohnort: 44319 Dortmund
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
bis zu einem bestimmten Baujahr waren bei solchen leichten Anhängern sogenannte Umsteckbremsen, auch Sibrazugbremsen genannt, zulässig. Diese lassen sich per Bowdenzug vom Schlepper aus bedienen, sofern eine Halterung passend am Kotflügel o.ä. angebracht wird. Diese Anhänger gelten als gebremst. Für neue Anhänger ist diese Lösung nicht mehr zulässig aber Gebrauchte dürfen weiter so genutzt werden.
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Montag 25. Mai 2015, 13:30 |
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Normag-Uli
Moderator
Registriert: Sonntag 24. Februar 2008, 22:44 Beiträge: 4229 Wohnort: 41812 Erkelenz
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 Re: Hab mal eine Frage zur Anhängelast
daschunkosappa hat geschrieben: Vielen Dank Euch zwei für die Antworten. Also in meinem alten Kraftfahrzeugbrief steht unter Bemerkungen: 1 Stempel (blau) Zulässige Anhängelast: Bei Anhängern mit Bremse 11000Kg auf ebener, trockener, fester Straße unter der Vorraussetzung das der Anhänger die zu sch.............sung erforderliche Bremskraft selbst aufbringt (§41/10 StVZO). Bei Einachsanhängern ohne Bremse 600Kg bei Land und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen 1150 Kg In der deuen Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Steht gornix. In der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein ) Steht unter 0.1 Technisch zulässige Anhängelast gebremst in Kg nixunter 0.2 Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in Kg auch nixGrundsätzlich lässt sich aus dem alten Brief die Antwort eigentlich erlesen ich nur immer die neuen Papiere angeschaut. Meint Ihr das ich den auf auflaufgebremst umbauen soll? Das schöne Ding ist Bj 69 und sieht echt noch Top aus und kann ihn auch sofort einsetzen. Doch nun bin ich einbischen unsicher geworden. Vielen Dank für die Infos. Gruß Daniel Wenn ich das mal schaffe, mit der Digicam vom Bruder, werde ich endlich mal Bilder von meinem Fuhrpark einstellen.  Wenn in deinem alten Brief etwas eingetragen ist, muss das auch so übernommen werden, schließlich hat der Traktor eine gültige ABE. Dass das nicht übertragen wurde ist ein Fehler der Zulassungsstelle und muss kostenfrei korrigiert werden 
_________________ Stets ölige Schrauber-Grüße 
Uli
Immer eine handbreit Diesel im Tank 
Normag NG15 + NG16 + NG20 + NG20b + NG23K Allgaier A16 Hela D112 + D12S Güldner AF20 Suzuki GS550T
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Dienstag 26. Mai 2015, 02:17 |
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