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H-Kennzeichen
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Autor:  Hochsauerländer [ Sonntag 21. November 2021, 20:31 ]
Betreff des Beitrags:  H-Kennzeichen

Hallo liebe Normagfreunde,

Ich bin mir Sicher, dass der Eine und die Andere Erfahrungen hat welche Voraussetzung für ein H-Kennzeichen hat.

Gibt es grundlegende Voraussetzungen für die Einstufung eines 70 Jahre alten Traktor als historische Fahrzeug.

Was sind beispielsweise absolute No-Go's die eine Einstufung als H-Fahrzeug entgegenstehen.

Ist es vo Prüfer abhängig was toleriert wird und was nicht?

Wie ist es beispielsweise mit den klassischen Nachbauteilen wie Auspuff etc. wenn nicht zwingend die Baumaße eingehalten werden.
Was ist wenn nicht die Orginalfarbe verwendet wurde?
Wie wird Orginal im Bezug auf die Modelvielfalt beispielsweise des NG16 definiert?

Ich bin mir sicher, ihr könnt mir weiterhelfen

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Autor:  Normag-Uli [ Sonntag 21. November 2021, 21:39 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen

Hallo,

grundsätzlich gilt wohl, Originalzustand und mindestens Zustandsnote 2

Nun liegt es am Prüfer wie er das ganze einschätzt, die Unterschiede der Modelle kennt er wohl eh nicht.
Was vermutlich nicht geht, sind rechteckige Dreikammerleuchten oder H4-Scheinwerfer.

Aber bei dem zul. Gesamt-Gewicht des NG16 macht eine H-Zulassung eh keinen Sinn.
Die pauschale Kfz-Steuer liegt bei H-Kennzeichen bei € 191,73 / Jahr.
Normale Steuer bei € 90,- / Jahr.

Für PKW, LKW oder Wohnmobile gilt mit H-Kennzeichen zusätzlich, dass sie in Umweltzonen fahren dürfen, ohne grüne Plakette.
Das dürfen Motorräder und Zugmaschinen aber sowieso.

Aus meiner Sicht macht ein H-Kennzeichen in deinem Fall also keinen Sinn

Autor:  masterpiece [ Montag 22. November 2021, 09:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen

Ich kann mich in beiden Punkten bei Uli nur anschließen.

1. Bei den alten Zugmaschinen ist nichts so durchdefiniert wie bei PKW, daher kommt es in meinen Augen auch auf den guten Eindruck an. Zudem sind ja auch "zeitgenössische Um- und Anbauten" zulässig. Wenn jetzt also einer einen Auspuff nach oben gelegt hat, damit die Salatpflücker hinter der Maschine nicht ersticken, dann ist das einfach zu begründen und sollte OK sein, als einfaches Beispiel. Offensichtliche spätere Änderungen oder klare Beulen im Blech etc. fallen auch den neuen Jungprüfern von heute auf.
Aber viel wichtiger ist schon wie Uli geschrieben hat Punkt:

2. Ein H-Kennzeichen macht bei unseren kleinen Maschinen keinen Sinn. Du bezahlst 100 Euro mehr Steuern und hast sonst keinen weiteren Vorteil. Die Besteuerung geht bei den alten Zugmaschinen (glaube ich) nach zulässigen Gesamtgewicht. Je höher, desto teurer. Ich glaube ich hatte mal im Kopf dass diese Grenze mit den 190 Euro Steuern erst bei einem Gewicht von etwa 4000kg überschritten werden.

Das ist auch der Grund warum man zum Beispiel auf einem Treckertreffen so wenige mit H-Kennzeichen sieht, achte mal drauf ;)
Entweder das sind wirklich dicke Maschinen oder der Halter hat sich vorher nicht schlau gemacht.

Autor:  Normag-Uli [ Montag 22. November 2021, 11:25 ]
Betreff des Beitrags:  Re: H-Kennzeichen

masterpiece hat geschrieben:
...Ich glaube ich hatte mal im Kopf dass diese Grenze mit den 190 Euro Steuern erst bei einem Gewicht von etwa 4000kg überschritten werden.

Die exakte Suche im Netz gestaltet sich etwas schwierig, aber nach meinen Recherchen liegt die Grenze bei einem zul. Gesamtgewicht von 3.400 kg.
Für den Fall, dass man sich oberhalb des Grenzbereichs befindet, kann man aber auch über eine Ablastung des Fahrzeugs nachdenken...

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