Ich kann mich in beiden Punkten bei Uli nur anschließen.
1. Bei den alten Zugmaschinen ist nichts so durchdefiniert wie bei PKW, daher kommt es in meinen Augen auch auf den guten Eindruck an. Zudem sind ja auch "zeitgenössische Um- und Anbauten" zulässig. Wenn jetzt also einer einen Auspuff nach oben gelegt hat, damit die Salatpflücker hinter der Maschine nicht ersticken, dann ist das einfach zu begründen und sollte OK sein, als einfaches Beispiel. Offensichtliche spätere Änderungen oder klare Beulen im Blech etc. fallen auch den neuen Jungprüfern von heute auf.
Aber viel wichtiger ist schon wie Uli geschrieben hat Punkt:
2. Ein H-Kennzeichen macht bei unseren kleinen Maschinen keinen Sinn. Du bezahlst 100 Euro mehr Steuern und hast sonst keinen weiteren Vorteil. Die Besteuerung geht bei den alten Zugmaschinen (glaube ich) nach zulässigen Gesamtgewicht. Je höher, desto teurer. Ich glaube ich hatte mal im Kopf dass diese Grenze mit den 190 Euro Steuern erst bei einem Gewicht von etwa 4000kg überschritten werden.
Das ist auch der Grund warum man zum Beispiel auf einem Treckertreffen so wenige mit H-Kennzeichen sieht, achte mal drauf
Entweder das sind wirklich dicke Maschinen oder der Halter hat sich vorher nicht schlau gemacht.