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Anhängelast NG 16
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Seite 1 von 3

Autor:  DR350 [ Dienstag 1. November 2022, 00:12 ]
Betreff des Beitrags:  Anhängelast NG 16

Guten Abend zusammen,

die gute Nachricht vorweg: ich war heute zur Vollabnahme beim TÜV und der Prüfer hatte nichts zu bemängeln. :D Doch jetzt kommt das "aber"... :( :roll:
Laut Prüfer steht in der ABE, die er sich aus der Datenbank gezogen hat keine Anhängelast drin, was ich ihm auch glaube, da es damals einfach nicht üblich war, dass so etwas eingetragen wurde. Das Problem ist, dass er mir jetzt aber keine Anhängelast "frei Schnauze" eintragen will. (was ich auch verstehen kann)
Er sagte mir, dass er in das Feld einfach einen Strich reinsetzen wird. Aber heißt das dann nicht, dass ich mit dem Normag gar nichts ziehen darf? :roll:
Er meinte mit der maximalen Zugkraft die in der ABE steht könne er in Bezug auf die maximale Anhänge last nicht wirklich etwas anfangen.

Mit der Bitte um schnelle Antwort bevor das Gutachten erst fertig geschrieben ist... wie ist das denn bei euch gelöst?
Hat von euch jemand eine Anhängelast eingetragen?
Oder noch besser: Hat vielleicht jemand von euch irgendwelche original Unterlagen aus denen hervorgeht, was der Normag maximal ziehen darf?
Kann doch nicht sein, dass man sich nen Schlepper anschafft und ihn ne gefühlte Ewigkeit durchrepariert um dann zu erfahren, dass man damit nichts ziehen darf?! :x :(

Wie immer vielen Dank für euren Rat und beste Grüße!

Autor:  T.Range [ Dienstag 1. November 2022, 00:51 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Hey DR350,
sowohl im originalen ersten Fahrzeugbrief als auch in meinem jetzigen Fahrzeugschein steht auch ein -.
Ob dann die Polizei was zu meckern hat ... keine Ahnung. Anhänger ziehen werde ich trotzdem und schauen was passiert.

Gruß Timo

Dateianhänge:
Fahrzeugbrief.jpg
Fahrzeugbrief.jpg [ 2.06 MiB | 7122-mal betrachtet ]

Autor:  Normag-Uli [ Dienstag 1. November 2022, 01:34 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Leider war das damals nicht durchgängig üblich die Anhängelast einzutragen :roll:
Ich habe passend zu meinem Hela D112 eine Vergleichskopie eines originalen Kfz-Briefes, darin steht 750 kg ungebremst und 4.500 kg gebremst.
So in der Größenordnung sollte der NG16 auch liegen (der D112 hat 12 PS)

Autor:  DR350 [ Dienstag 1. November 2022, 02:11 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Ich danke euch beiden schon mal für euren Antworten!

Zitat:
Ob dann die Polizei was zu meckern hat ... keine Ahnung. Anhänger ziehen werde ich trotzdem und schauen was passiert.

Im Zweifelsfall werde ich das dann wohl auch tun und vermutlich würde die Rennleitung nicht mal was sagen aber wenn man schon für eine Vollabnahme bezahlt wäre es schon schön, wenn man danach rechtlich wirklich auf der sicheren Seite ist.

Zitat:
Ich habe passend zu meinem Hela D112 eine Vergleichskopie eines originalen Kfz-Briefes, darin steht 750 kg ungebremst und 4.500 kg gebremst.
So in der Größenordnung sollte der NG16 auch liegen (der D112 hat 12 PS)


Ja, von der Größenordnung gehe ich auch aus. Aber was schriftliches wäre schon schöner.
Oder halt etwas schriftliches aus dem hervorgeht, dass man, wenn ein Strich drin ist, ziehen kann, was der Schlepper hergibt bzw. was technisch sinnvoll ist.
Aber nach meinem Verständnis müsste das Feld doch dann einfach leer bleiben oder?
Mit Strich würde ich eher so deuten, dass er gar nichts ziehen darf... :roll:

Autor:  BM 15 B [ Dienstag 1. November 2022, 11:55 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

In meinem (neuen) Kfz Schein (Datei: Kfz Schein Normag) ist bei den Positionen O.1 und O.2, die sich mit der zulässigen Anhängelast befassen, jeweils ein Strich.
Im alten PappBrief ist unter der Pos. 12 d eine Aussage zur größten Zugkraft eingetragen.
VG
Alfons

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Autor:  DR350 [ Dienstag 1. November 2022, 13:54 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Hmm euren Antworten und dem was ich in verschiedenen anderen Foren so zu dem Thema gelesen habe nach, ist das dann wohl einfach so, dass da nichts eingetragen wird bzw. nur ein Strich rein kommt.
Ehrlich gesagt wäre es mir lieber gewesen wenn man da einfach bspw. 15 Tonnen eingetragen hätte und man dann komplett sorgenfrei unterwegs wäre weil eh nie ansatzweise so viel dran gehängt wird. :lol:
Aber dann werde ich das wohl so hinnehmen und einfach das dran hängen was ich für sicher und sinnvoll halte.


Wenn ich hier schon mal einen Thread zum Thema Vollabnahme offen habe gleich noch eine Frage:
Kann mir jemand sagen, ob ich die Eckigen Kotflügel in Kombination mit den jeweils zwei originalen Hand-/Haltegriffen als Notsitze eintragen lassen kann?
Bzw. hat die von euch jemand als Notsitze eingetragen?
Oder geht das nur in Kombination mit einem entsprechenden "Geländer"/ einer entsprechenden "Lehne" ?

Autor:  Normag-Uli [ Dienstag 1. November 2022, 15:10 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Hallo zusammen,

unser Moderator Frank "Normag NG15" hat sich eine Kugelkupplung auf der Ackerschiene eintragen lassen und in diesem Zusammenhang auch die jeweiligen Anhängelasten im Gutachten / Brief eingetragen bekommen.
image_id: 959

Das Foto ist jetzt leider beim Verschieben in die Galerie recht klein geworden.

Es handelt sich zwar um einen NG15, aber meines Wissens sind die Bremsen - und die sind ja letzlich ausschlaggebend - identisch.
Das sollte wohl auch der Prüfer verstehen ;)

Autor:  Normag-Uli [ Mittwoch 2. November 2022, 00:30 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Ich hab jetzt mal die ETL von NG16C/NG20 einerseits und NG15KL/NG23KL andererseits verglichen

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image_id: 6109 image_id: 6110 image_id: 6310 image_id: 6311

Demnach sind - wie ich vermutet habe - die Bremsen wohl gleich 8-)


Fehlt nur noch die Kopie der Zulassung / des Gutachtens von Frank "Normag NG15" ;)

Autor:  DR350 [ Mittwoch 2. November 2022, 01:57 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Zitat:
Das Foto ist jetzt leider beim Verschieben in die Galerie recht klein geworden.

Man kann es leider relativ schlecht erkennen aber ich wenn ich es richtig entziffert habe steht da als gebremste Anhängelast "nur" 2200kg drin.
Da ist jetzt die Frage, ob sich das nur auf die Kugelkopfkupplung oder generell auf das Ziehen von Anhängern bezieht.
Denn auch wenn ich wahrscheinlich selten bis nie mehr ziehen werde (aktuell habe ich ja noch nicht einmal einen Anhänger), finde ich 2200 kg schon relativ wenig und hätte lieber etwas mehr drin stehen. Getreu dem Motto "haben ist besser als brauchen" :lol:
Da wäre dann fast die Frage, ob ich es doch einfach bei dem Strich in dem Feld belasse.. Nachdem was hier bisher so geschrieben wurde und was ich auch in anderen Foren gelesen habe scheint das ja nicht unüblich zu sein. Einige schreiben, dass die Anhängelast bei Zugmaschinen unbegrenzt sei, andere verweisen darauf, dass die Anhängelast nur durch folgendes aus dem §35 StVZO begrenzt wird in dem unter anderem folgendes steht "...bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen – ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke – von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein...".
In jedem Fall wäre beides deutlich mehr als die 2,2 Tonnen von dem Schein auf dem Bild.

Autor:  Normag NG15 [ Mittwoch 2. November 2022, 11:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Anhängelast NG 16

Hallo DR350,

die bei meinem NG 15 eingetragenen 2200 kg gebremst und 750 kg ungebremst beziehen sich nur auf den eingetragenen Kugelkopf. Das mit der Anhängelast hast Du doch schon in deinem Beitrag richtig geklärt:

Zitat:
Einige schreiben, dass die Anhängelast bei Zugmaschinen unbegrenzt sei, andere verweisen darauf, dass die Anhängelast nur durch folgendes aus dem §35 StVZO begrenzt wird in dem unter anderem folgendes steht "...bei Zugmaschinen und Zugmaschinenzügen – ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke – von mindestens 2,2 kW je Tonne des zulässigen Gesamtgewichts des Kraftfahrzeugs und der jeweiligen Anhängelast vorhanden sein...".


- ausgenommen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke- und dafür sind die Trecker gebaut und eingesetzt worden. Ich glaube nicht, dass von der Rennleitung das jemand anders sieht. Egal ob Du Land - oder Forstwirtschaft betreibst oder nicht. Trecker bleibt Trecker, also land- und forstwirtschaftliche Zugmaschine, so wie es in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.

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