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zisch98
Registriert: Montag 3. März 2008, 12:05 Beiträge: 418 Wohnort: 34355 Staufenberg
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 für die katz?
hallo-liebe normag-gemeinde!da ich meinen k13a nicht nur für treffen nutze,sondern auch als"arbeitstier"zum holzrücken und ab transportieren bin ich seit einiger zeit daran einen holzrückewagen zu bauen."ist ja kein problem"werden einige jetzt denken-doch!!!ich habe an meinem trecker ein schwarzes nummernschild,und dem zu folge muß auch der rückewagen angemeldet bzw tüvfähig sein.nun habe ich mich auf einem treckertreffen mit jemanden unterhalten der sagte sinngemäß:schmeiß dein geld nicht zum fenster raus für steuer und versicherung...ich habe mir einen dumper(motorjapaner)gekauft.der läuft als fahrende arbeitsmaschine und ist zulassungsfrei.in den dumper schmeiße ich rund einen meter holz rein und bring es nach hause.der dumper läuft auch 19 km/h.warum soll ich also den kult mit trecker und rückewagen machen?"ist das wirklich so?ist der ganze kult von mir mit dem zulassungsfähigen rückewagen FÜR DIE KATZ?ich hoffe auf eine rege debatte  .viele grüsse!
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Montag 20. Juli 2009, 23:27 |
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Frank
Moderator
Registriert: Dienstag 15. Juli 2008, 22:36 Beiträge: 399 Wohnort: 79367 Weisweil
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 Re: für die katz?
Hallo! Naja, den Aufwand, einen TÜV-fähigen Anhänger zu bauen, weiß ich jetzt nicht so recht einzuschätzen. Keine Ahnung wie pingelig die Herren und Damen  vom TÜV bei sowas sind. Was der Anhänger dann Steuer und Versicherung kostet ist mir ebenfalls unbekannt. Zu bedenken ist halt auch, dass der Dumper in der Anschaffung ja auch einen gewissen Betrag kostet, außerdem braucht er einen Stellplatz (OK, der Rückewagen auch) und die Unterhaltungskosten sind sicherlich etwas höher als beim Rückewagen. Was für mich aber ein ganz großes Argument für Normag + Rückewagen wäre: Du möchtest deinen Schlepper auch noch ein wenig arbeiten lassen, denn dafür wurde er ja ursprünglich mal gebaut. Wenn man den Schlepper (mehr oder weniger) eigenhändig restauriert hat, ob nur technisch oder auch optisch, und er dann wieder seinen gewohnten Dienst tun kann, dann hat man am nach Hause gefahrenen Holz gleich doppelt Freude  Und nach wenigen Jahren Trocknungszeit macht´s dann auch noch ne warme Stube Und jetzt, wo du den Bau deines Rückewagens schon begonnen hast, wirst Du dirs doch wohl nicht noch mal anders überlegen?! In diesem Sinne: Ich freu mich auf Bilder in der Galerie vom Normag mit Rückewagen beim Holz holen! Gruß Frank
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Dienstag 21. Juli 2009, 18:44 |
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gruul86
Registriert: Dienstag 23. Juni 2009, 17:58 Beiträge: 12 Wohnort: 94118 Jandelsbrunn
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 Re: für die katz?
Hallo, kann Dir einiges berichten in Sachen selbstfahrende Arbeitsmaschine. Mich hat der Herr vom TÜV auf die Idee gebracht. Folgende Voraussetzungen müssen dabei erfüllt werden: Der Schlepper muss ein fest angebautes Gerät haben z. B. ein Mähwerk. Dann kann er als selbstfahrende Arbeitsmaschine/Mähmaschine deklariert werden. Es ist wichtig, dass man keine andere Arbeit mit dem Gerät erledigen kann, als in der Betriebserlaubnis beschrieben ist. Außerdem darf er nicht schneller als 20 km/h fahren (bauartbedingt), darf keinen Anhänger ziehen, muss 3 Stück 20 km/h Schilder angerbracht haben und muss über eine Betriebshaftpflicht versichert sein ( eine Landwirtschaftliche Haftpflicht schließt solche Maschinen mit ein). Vom TÜV gibt es dann die erforderliche Betriebserlaubnis, welche anstelle des Kfz-Schein mitgeführt werden muss. Die TÜV-Kosten belaufen sich auf etwa 45 €. Von der Zulassungsstelle muss das ganze noch abgestempelt werden. Das kostet sage und schreibe - NICHTS - .  Das ist ja bei einer Behörde allerhand.  Ich hoffe, Dir damit gehofen zu haben. Übrigens, der TÜV-Mensch ist sehr kooperativ. Er kommt zu mir persönlich ins Haus, wenn bei den anderen 4 Schleppern , der TÜV fällig ist. Mit freundlichen Grüßen Anton Pauli
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Dienstag 21. Juli 2009, 19:48 |
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Sven F12b
Registriert: Samstag 5. Juli 2008, 22:14 Beiträge: 18 Wohnort: 41352 Korschenbroich
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 Re: für die katz?
Hallo Zusammen Ich hab für meinen eine Schlagkarre gekauft diese ist von 56 und hat keine Papiere Zugelassen laut Typenschild ist diese für 18 Kmh. Da ich nicht wusste ob diese angemeldet werden muss habe ich einfach mal meine Versicherung angerufen diese meinte nur und das hab ich sogar schriftlich das die Karre über den Trecker versichert sei und es reichen würde wen ich eine Kopie von meinem Kenzeichen ran hänge ( Ich hab auch ein Schwarzes ). Gruß Sven
_________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Dienstag 21. Juli 2009, 20:50 |
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zisch98
Registriert: Montag 3. März 2008, 12:05 Beiträge: 418 Wohnort: 34355 Staufenberg
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 Re: für die katz?
hallo!@frank:so schlimm ist es nicht einen selbst gebauten hänger tüvfähig zu machen.du brauchst nur einen alten hänger mit fahrgestellnummer,eine achse von einem hänger,ebenfalls mit fahrgestellnummer und eine deichsel an der auch ein typenschild dran sein muß.ich habe mir für diesen zweck ein altes fahrgestell von einem mischer besorgt,den man hinter einen pkw hängen konnte.ich bin jetzt gerade dabei,die rungen an zu schweißen.laut meiner info gibt es da wenig zu beachten:er muß beleuchtung haben und das nummernschild muß auch beleuchtet sein.der rückewagen brauch noch nicht einmal schutzbleche,da mein trecker ja nur 19km/h läuft.für einen normalen pkw-hänger mit rund 700kg sind im jahr keine 100euro für steuer und versicherung fällig.ich denke,das ist es aber wert,wenn mal was passiert...mir war halt nur der gedanke gekommen mit dem dumper,weil er ja dann praktisch nichts an unterhalt kosten würde und ich hätte ein fahrzeug mehr fürs treffen  @ gruul86:das sind ja ganz interessante aspekte,die du hier aufzählst.ein mähwerk habe ich ja noch,wie sieht es aber aus,wenn ich mit dem"mäher"holz rücke?und svenf12b:was ist denn eine schlagkarre?und muß die schlagkarre nicht auch der stvzo entsprechen,von wegen beleuchtung und so?viele grüsse!
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Dienstag 21. Juli 2009, 21:56 |
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Sven F12b
Registriert: Samstag 5. Juli 2008, 22:14 Beiträge: 18 Wohnort: 41352 Korschenbroich
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 Re: für die katz?
Hi Zisch98: Eine Schlagkarre ist eine Karre die wen ich einen Bolzen ziehe von selber nach hinten kippt alles ohne hydraulik und so weiter. Weiß nur nicht ob der begriff Schlagkarre nur bei uns geläufig ist??? Ja die muß natürlich auch beleuchtet sein Hab mir bei Ebay eine komplette einheit ( Ein Brett an dem alles dran ist )besorgt. Ich glaube das keiner so richtig weiß wer was wann darf hab unseren dorf Polizisten gefragt und der hat nur mit den Schultern gezugt
_________________ Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Dienstag 21. Juli 2009, 23:44 |
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C10
Registriert: Sonntag 9. November 2008, 23:29 Beiträge: 289 Wohnort: 99713 Ebeleben
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 Re: für die katz?
Hallo Zisch, da ich mit denselben Gedanken spiele,mir einen Hänger zum Holzholen zu bauen,habe ich mich ein wenig mit der Sache befaßt. In den letzten Ausgaben der "Oldtimer Praxis" war dazu einiges zu lesen. Rein rechtlich kannst Du nur einen Hänger mitführen,der auch ein schwarzes Nummernschild trägt.Somit sind Steuern und Versicherung fällig. Alternativ wären nur grüne Nummern möglich,wenn die Voraussetzungen gegeben sind.Die Kennzeichen sind steuerfrei und man kann 2 Hänger mit Folgekennzeichen anhängen. Allerdings kannst Du dann nicht mehr zu Treffen fahren  .Diese sind nur für reine LOF-Zwecke zulässig.(LOF=Land oder Forstwirtschaft). Ich glaube nicht,daß sich die Anschaffung und der Unterhalt für den Dumper lohnt.Mit dem Hänger kannst Du auch andere,sperrige Sachen transportieren,die Du mit dem Dumper nicht fahren kannst.
_________________ Gruß Lutz
Alle sagten, das geht nicht ! Da kam Einer, der wußte das nicht und hat´s gemacht !
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Mittwoch 22. Juli 2009, 00:34 |
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hermann46
Registriert: Dienstag 14. Oktober 2008, 11:02 Beiträge: 25 Wohnort: 56867 Briedel
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 Re: für die katz? Anhänger
Hallo zusammen, Ich habe mich seinerzeit für eine schwarze Nummer entschieden, um beim Fahren etc. nicht mit irgendwelchen Einschränkungen leben zu müssen.
Desweiteren habe ich einen kleinen Einachsanhänger sowie einen 3-to-zweiachsanhänger aus dem alten Weinbaubetrieb.
Die beiden Anhänger habe ich mit einer Kennzeichenkopie, jedoch in Grün versehen. Damit kann ich dann alle land- und forstwirschaftlichen Fahrten problemlos machen. Holzrücken ist ja damit auch möglich. Grüne Hänger bis 25 km sind nicht zulassungspflichtig.
Die Versicherung hat mir bestätigt, dass in dieser Kombination die Versicherung des Zugfahrzeugs für den ganzen Zug, d.h. auch ggfls. zwei Anhänger gleichzeitig, ausreicht.
Eine Grüne Nummer auch für den Traktor selbst spart zwar Kfz-Steuer, aber die Haftpflichtvesicherung ist identisch. Dann darf man aber genaugenommen nur noch landwirtschaftliche Fahren machen, nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht zu Treffen. Das gefährliche dabei ist jedoch: Eine Grüne Nummer setzt die Mitgliedschaft in der landwirtschaftichen Berufsgenossenschaft voraus, und die hat schon kräftige MIndestbeiträge. Die hiesige Kfz-Stelle hat im letzten Jahr alle "alten grünen" aufgefordert, die BG nachzuweisen oder auf schwarz umzumelden.
Schöne Grüße und Spaß beim Holzrücken. (ich fahre meistens nur Grüngut zum öffentlichen Ablageplatz)
Hermann
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Mittwoch 22. Juli 2009, 11:55 |
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zisch98
Registriert: Montag 3. März 2008, 12:05 Beiträge: 418 Wohnort: 34355 Staufenberg
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 Re: für die katz?
hallo liebe interessenten-der rückewagen ist heute"getüvt"worden.die einzige auflage,die ich noch machen muß sind drei "25km/h-schilder "am hänger zusätzlich an zu bringen.ist ja kein test  .sobald die ganze fuhre fertig ist-bzw zu gelassen ist kommen die bilder.in diesem sinne...
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Mittwoch 19. August 2009, 22:43 |
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zisch98
Registriert: Montag 3. März 2008, 12:05 Beiträge: 418 Wohnort: 34355 Staufenberg
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 Re: für die katz?
so!heute ist der rückewagen zu gelassen worden.hier sind die versprochenen bilder.als erstes die heckansicht: 
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Freitag 21. August 2009, 20:43 |
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