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Kugelkopf auf Ackerschiene mit und ohne Hydraulik
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Autor:  Normag NG15 [ Freitag 10. September 2010, 00:24 ]
Betreff des Beitrags:  Kugelkopf auf Ackerschiene mit und ohne Hydraulik

Hallo Oldtimerfreunde,

für jeden der einen Kugelkopf auf seine Ackerschiene an der Hydraulik bauen will hier ein kleiner Bericht. Ich habe dieses Spielchen, sprich Kugelkopf auf Ackerschiene (2 x fest sowie 1x hydraulisch) jetzt zum dritten mal hinter mir. Wichtig ist auf jeden Fall, dass der Kugelkopf eine e1-Nummer eingeschlagen hat

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und eine selbstsichernde Mutter verwendet wird.

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Die Höhe des Kugelkopfes sollte Oberkante Kugel zwischen 42 cm und 45 cm betragen. Seitliche Spiel der Ackerschiene darf keines vorhanden sein. Dieses erreicht man durch spannen der Ketten (Gewinde kontern!!!) an den Unterlenkern.

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Das Höhenspiel verhindert man durch das Befestigungsteil zwischen Hubarm und Zugmaul. (Hierzu mehrere Bilder in der Galerie "andere Fabrikate) Sicherung der Hydraulik beim G25 gegen anheben, wenn ein Kugelkopf auf der Ackerschiene befestigt werden soll. Durchmesser Bohrung oben (Bolzen Hubstrebe) 22 mm und unten (Bolzen Zugmaul) 24 mm.

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Die Abnahme darf nicht jeder Tüv-Ingenieur machen, deshalb vorher anrufen und wenn Du Pech hast gerätst Du bei denen die es dürfen noch an den Falschen, denn wars das fast. In diesem Fall nach einem zweiten Prüfer fragen der die Abnahme machen darf, ob man irgendwie einen Konsens finden kann und auf die Abnahme an meinem G25 hinweisen. (Unterlagen ausdrucken und mitnehmen. Hilft mehr als tausend Worte) Anhängekupplungen sind Bauart bedingt relevante Teile an die besondere Anforderungen gestellt werden. Hast Du keine Eintragung dafür wie in den Fahrzeugpapieren in der Galerie

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verliert dein Trecker seine ABE und wenn dann etwas passiert dann gute Nacht Marie.

So darf ich ganz offiziell 2500 kg bei einer Stützlast von 75 kg ziehen und bin auf der richtigen Seite.

Sollten die Bilder vom Tüvgutachten Und Zulassungsbescheinigung Teil I zu klein sein, dann eine PN an mich.

Autor:  Normag-Uli [ Freitag 10. September 2010, 22:24 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kugelkopf auf Ackerschiene mit und ohne Hydraulik

Hallo FO,

tolle Dokumentation :!:
Das ist jetzt aber nur die Beschreibung für die Kugel auf der "festgelegten" hydraulischen Ackerschiene - kannst du das Prozedere für die starre Ackerschiene auch beschreiben?

Mein GTÜ-Prüf-Ingenieur meinte nämlich neulich zu mir, dass die Montage auf der Ackerschiene nicht zulässig ist, weil die Ackerschiene kein geprüftes Bauteil ist - auch wenn's ein Original-Teil ist.

Dann müsste man sich beim TÜV erst eine Typ-Prüfung für die Ackerschiene holen, um dann die Kugel eintragen lassen zu können - naja, ich glaube fast, die wissen selber nicht, was richtig und was falsch ist :?
Die Bauern hängen da Tonnen dran, aber einen 600 kg Anhänger darfste nich ziehen :o

Autor:  Passer Montanus [ Sonntag 12. September 2010, 05:22 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kugelkopf auf Ackerschiene mit und ohne Hydraulik

Hallo,

diese Kupplungskugel darf nur an einer starren Ackerschiene
im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, und bedarf wie bereits geschildert wurde einer Abnahme.

Wird zum Treckertreff ein Wohnwagen gezogen, darf dieser
keine Antischleuder-Kupplung haben, weil sich dann die
Kupplungskugel lösen kann. Dieses steht auch in der Betriebsanleitung
der Kupplung des Herstellers.

Die Kupplungskugeln haben zwei Schlüsselflächen. Als Verdrehungs-
Schutz ist es sinnvoll, zwei Flacheisen an diese Schlüsselflächen zu
legen und an die Ackerschiene zu schweißen.

Gruß Passer Montanus

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Autor:  Normag NG15 [ Mittwoch 15. September 2010, 22:35 ]
Betreff des Beitrags:  Re: Kugelkopf auf Ackerschiene mit und ohne Hydraulik

Hallo Uli,

die Abnahme und Eintragung bei der starren Ackerschiene ist eindeutig einfacher, kann aber auch nur, in den alten Bundesländern, vom TÜV durchgeführt werden. Die e1 Nummer und die selbstsichernde Mutter ist auch hier ein Mussu und auch hierbei gilt: Nicht jeder TÜV - Ingenieur darf das abnehmen und wenn Du an den verkehrten gerätst usw. usw. siehe Beitrag "mit Hydraulik" :roll: Machbar bzw. "Abnehmbar durch den TÜV, in den neuen Bundesländern auch durch andere Prüforganisationen, sollte es auf jeden Fall sein. Hierzu stelle ich den TÜV-Bericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I von meinem NG15 hier zum kopieren in die Galerie ein. Leider habe ich den TÜV-Bericht und die Zulassungsbescheinigung Teil I von meinem Fendt F28P beim Verkauf mit weggegeben und vorher nicht eingescant. Als zweites Demonstrationsbeispiel wäre es nicht schlecht gewesen. Auch da hatte ich 750kg ungebremst und 2200kg gebremst eingetragen. Eine Stützlast war auch da nicht angegeben.
Wenn man bei der Abnahme des Kugelkopfes Kopien vom TÜV-Bericht und der Zulassungsbescheinigung Teil I mitnimmt hat man schon mal ein gewichtiges Argument in der Hand und dann sollte es eigentlich auch klappen.

Zum Betrachten (vergrößern) doppelt auf das Bild klicken.

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