Ich denke nicht, dass die da heute noch so pingelig sind.
Ich habe in einem Buch über den Lanz Alldog gelesen, dass der Beifahrersitz bei der letzten Ausführung, dem 1805 - bedingt durch den größeren MWM-Motor - so merkwürdig halb schräg nach hinten montiert ist, da eben ein zweiter Sitz laut Straßenverkehrsordnung damals Vorschrift war.
Heute interessiert das wohl niemanden mehr, scheint auch nicht mehr Vorschrift zu sein.
Allerdings darfst du streng genommen nur
einen Kotflügel-Sitz benutzen und der zweite müsste eigentlich auch eingetragen werden.
Im Falle eines Unfalls kann das Probleme geben
Das ist genauso, als ob du in einem PKW, der für fünf Personen zugelassen ist, mit sechs Personen unterwegs bist.
Im Zweifelsfall mal einen Prüfer fragen - ausserhalb der HU