
Re: Unfall auf dem Weg zum Oldtimertreffen
Hallo,
als Langzeitreisender habe ich mir einige Gedanken zur
Fahrzeugrücksicherung gemacht, und bin zu folgendem
Ergebnis gekommen.
Siehe Foto:
Im Rückfenster des Wohnwagens steht auf einem Magnetfuß
eine Warnblinkleuchte (Conrad-Elektronik).
Die Stromversorgung erfolgt über eine Bordsteckdose.
Somit wird die Betriebserlaubnis des Wohnwagens nicht
beeinträchtigt.
Das Schild (Trecker) zeigt dem nachfolgenden Verkehr an,
daß ich überholt werden darf, wenn dieses entsprechend
beim Überholverbotsschild angezeigt ist.
Mein Trecker ist von hinten schlecht oder auch nicht zu sehen.
Das Schild (20) ist ja ein Bestandteil der StVO.
Seit sieben Jahren fahre ich mit dieser Kennzeichnung durch
die Gegend, und wurde nicht einmal von der Rennleitung beanstandet.
Es handelt sich hier um eine sogenannte Grauzone, die aufgrund
ihrer Vorteile von der Polizei toleriert wird.
Die einzelnen Elemente der Rücksicherung befinden sich absichtlich
in einer "Lesezeile".
In großer Entfernung können LKW.- und Motorradfahrer die Warnblinkleuchte
sehen, und ziehen, wenn möglich ohne verminderte Geschwindigkeit an
mir vorbei. Ständig kann beobachtet werden, daß der Rückstau hinter
meinem Gespann kleiner ist, als hinter einem LKW oder Wohnwagengespann
mit PKW.
Die Rücksicherung durch Kenntlichmachung ist nicht ausreichend.
Zusätzlich sind schwingungsarme Rückspiegel erforderlich um ein
sicheres Abbiegen oder Spurwechsel durchzuführen.
Um dieses zu erreichen, ist es oft nötig die gewünschte Originalität
des Oldtimers zu verletzen.
Für mich hat das sichere Reisen Prirorität und somit habe ich mich
für die zum Teil sichtbare Spiegelkonstruktion entschieden.
Der von mir betriebene Stilbruch kann kurzfristig zurück gebaut
werden.
Wünsche allen eine schadensfreie Fahrt.
Fahrzeugrücksicherung
