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K12 von Kuba96 
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Ich habe ihn bei der Zürich Versicherung über Oldtimer versichert (wenn du nicht viel mit ihm arbeiten willst) kostet mich ca. €38 im Jahr !!

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Dienstag 24. April 2012, 15:38
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
@ Jochen
Darfst du mit der Oldtimer-Versicherung denn einen Anhänger ziehen?
Ich habe mal gehört, dass die das ausschließen :o
Mal abgesehen davon, dass der Anhänger eh eine eigene Zulassung benötigt 8-)

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Uli

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Dienstag 24. April 2012, 18:14
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Ich würde es mal bei der Württembergischen versuchen
bezahle für meinen 36 Euro im Jahr

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Dienstag 24. April 2012, 18:24
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Normag-Uli hat geschrieben:
@ Jochen
Darfst du mit der Oldtimer-Versicherung denn einen Anhänger ziehen?
Ich habe mal gehört, dass die das ausschließen :o
Mal abgesehen davon, dass der Anhänger eh eine eigene Zulassung benötigt 8-)


So lange ich nicht mit Ihm im Dauereinsatz bin , darf ich von meinem Versicherungsvertreter alles! Das bissl Hänger fahren hier bei mir im Dorf tut glaube ich keinem Weh !
Klar , wenn was passiert ist der Ärger groß , aber ich habe bei dem Versicherungsfritzen aus der SPO von der Züricher angerufen und der sagte nur "Das machen alle so" !
Würde ich ihn "normal" versichern , wollten die dann knapp €400 !!!! Da kostet ja mein Auto weniger :o

Dann eine Frage von mir : Wieso brauche ich eine eigene Zulassung für den Hänger ? Mir wurde gesagt auch bei "schwarzen" Nummerschild wäre der Hänger mit über den Traktor versichert , wenn er denn das gleiche Nummernschild am Ende trägt !
Meine Güte ........das ist ja komplezierter als ein Schloss zu bauen :D

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Dienstag 24. April 2012, 20:16
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Nur mal ein paar Links zum Thema Anhängerzulassungspflicht:

http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=33584

http://www.jusline.de/index.php?cpid=f9 ... 243&paid=3

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Dienstag 24. April 2012, 20:46
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Oh oh jochen da haben sie dir aber nicht gerade die wahrheit erzählt :?
Also wenn du ihn normal versicherst werden es auch nicht mehr als 70 Euro die sind es bei mir und die Anhänger musst du selber zulassen wenn du eine schwarze Nummer am Trecker hast, es gibt nur zwei ausnahmen:
1. Bei einem Bauwagen für ein Baugewerbe (nicht zu verwechseln mit Bauwagen die man für Camping benutzt!)
2. Nicht selbst fahrende Arbeitsmaschienen (Aggregat, Kompressor, Estrichmaschiene)
In diesen beiden fällen darf man eine schwarze Folgenummer haben, sonst nicht!

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Dienstag 24. April 2012, 20:51
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
2.
folgende Arten von Anhängern:
a)
Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,


Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.


Also , wenn ich das recht verstanden habe , sind Anhänger die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden zulassungsfrei !
Ich fahre ja nur Mist mit dem !!!!???

und dann wenn man die 25 km/h nicht überschreitet (kann ich ja eh net) und der Hänger diesbezüglich ausgeschildert ist ( ist er , 3 x 25km Schilder drann) wäre er ja auch Zulassungsfrei !!!!
Oder gilt das nur mit grünem Nummernschild an der Zugmaschine ??

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Dienstag 24. April 2012, 21:07
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Ja das is das problem zulassungsfrei sind sie wenn du ein grünes nummernschild dran hängst.
dann aber wieder darfst du die nich mehr hinter einem Trecker mit schwarzer Nummer fahren - das is ja das schlimme an der ganzen sache...

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Dienstag 24. April 2012, 21:18
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Mit grün und schwarz hat das wenig zu tun.
Eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung kannst du nur haben, wenn du einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb hast - dann ist auch der Traktor mit einer grünen Nummer möglich.
Das hängt aber wohl auch von den Zulassungsbehörden und den jeweils zuständigen Finanzämtern ab. Manche Zulassungsbehörde sagt: Zugmaschine Ackerschlepper = LoF.

Rechtlich ist die Geschichte aber eindeutig:
LoF-Zulassung gibt's nur bei LoF-Nutzung die einen entsprechenden Betrieb voraussetzt.
Damit darfst du dann aber streng genommen nicht mal zu einem Trecker-Treffen fahren - das ist ja keine Nutzung im LoF-Sinne und damit nicht steuerfrei und ein Verstoß gegen die Zulassungsbestimmungen. Auch Gipskartonplatten für den Nachbarn darfst du im Baumarkt nicht holen, sind sie für den Stall allerdings wohl 8-)

Um es klar zu formulieren: Deutsch halt

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Dienstag 24. April 2012, 21:59
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Beitrag Re: K12 von Kuba96
Hallo

Es ist egal welche Farbe das Zugfarzeug hat (schwarz oder grün) LOF Nummer grün geht immer.
Schwarze Folgenummer gibt es eigentlich nicht.
Als Privatperson kann ich mit einem geliehenen Anhänger (grüne Nummer) nichts anfangen. Irgendwo in den Paragrafen steht drinnen Ich muß im Auftrag des Bauern unterwegs sein und die Fahrt begint und endet auf dem Betribsgelände des Bauern. Wen ich nicht grade Stroh zu mir bringe bleibt da kaum eine Nutzungsmöglichkeit übrig.
Privat genutzte Anhänger müssen eigentlich eine Zulassung haben mit schwarzer Nummer.
Lof Zulassung bekommt man meistens nur mit einer Bestätigung von der Berufsgenossenschaft, das der Betrieb dort angemeldet ist.

Zur Versicherung, Ich habe meinen 11 er Luft Deutz (leider der Einzige der läuft :oops: ) bei der Achen Münchener versichert (Agentur Herbert Klink) steht in den meisten Trekerzeitungen drinnen. Ist interesant wenn man mehr will als spazieren fahren. Ist eine "Bauernversicherung", es gibt keine Einschränkung in der Nutzung. Man startet bei 100% und fällt jedes Jahr wie beim Auto. Kostet bei meinem 13 Ps Deutz knapp 100€. Wenn meine Kinder dann soweit sind können diese Prozente für Ihr Auto verwendet werden und ich fang halt wieder bei 100 an.
Übrigens ist dort der Anhänger über das Zugfahrzeug (Traktor) Mitversichert solange beide miteinander verbunden sind. Bleibt nur das Problem mit der Zulassung.

In der Oltimer Traktor stehen zu diesem Tema gute Beiträge drinnen.

Liebe Grüße

Alexander


Dienstag 24. April 2012, 22:06
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